AGB – Alpintool Vermietung

 

Alpintool

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Vermietung von Fahrzeugen, Klein-LKW/Transportern, Anhängern, Transporthilfen, Werkzeugen sowie Stromerzeugern (Benzin- und Solargeneratoren) durch Alpintool – Inhaber David Gellen, Europasiedlung 5/4, 8790 Eisenerz, Österreich, UID-Nr.: ATU82878947 (nachfolgend „Vermieter“) an seine Kunden (nachfolgend „Mieter“).

2. Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Vermieters oder durch Übergabe der Mietsache zustande. Individuelle Zusatzvereinbarungen bedürfen der Schriftform.

3. Mietdauer

Die Mietdauer beginnt mit der Übergabe und endet mit der Rückgabe der Mietsache. Eine Verlängerung ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters möglich. Bei verspäteter Rückgabe werden 99,00 EUR pro angefangenen Tag berechnet. Der Mieter haftet für sämtliche Folgekosten, die durch verspätete Rückgabe entstehen (z. B. ausgefallene Weitervermietungen).

4. Mietpreise und Zahlung

Die aktuellen Mietpreise sind auf der Website www.alpintool.at einsehbar oder werden individuell vereinbart. Der Mietpreis ist im Voraus per Online-Zahlung oder spätestens bei Übergabe in bar zu entrichten.

Eine nachträgliche Zahlung nach Rückgabe ist ausgeschlossen.

5. Kaution

Der Vermieter verlangt für jede Vermietung eine Kaution in Höhe von 200,00 EUR.

Diese ist ausschließlich in bar bei Abholung vor Ort zu hinterlegen.

6. Fahrzeugzustand und Dokumentation

Vor Übergabe wird ein Übergabeprotokoll (Zustand, Kilometerstand, Zubehör) erstellt. Offensichtliche Mängel sind sofort zu rügen. Der Mieter ist verpflichtet, vorhandene Schäden schriftlich sowie fotografisch festzuhalten und dem Vermieter vorzulegen. Schäden während der Mietzeit sind unverzüglich zu melden. Bei Bagatellschäden am eigenen Fahrzeug ist keine Polizei erforderlich, der Vermieter ist jedoch sofort zu informieren.

7. Nutzung der Mietsache

Die Mietsache darf nur bestimmungsgemäß und sorgfältig verwendet werden. Gewerbliche Nutzung, Subvermietung oder Fahrten ins Ausland sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters erlaubt. Der Mieter ist für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften (z. B. Straßenverkehrsordnung, Gewichtsbeschränkungen) verantwortlich. Der Vermieter ist berechtigt, personenbezogene Daten an Behörden weiterzugeben, sofern Bußgelder, Strafen oder Verstöße im Zusammenhang mit der Mietsache auftreten.

8. Versicherung

Die Fahrzeuge sind haftpflicht- und kaskoversichert. Im Schadensfall ist der Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen. Der Mieter muss alle erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Schadensmeldung bereitstellen.

9. Rückgabe und Reinigung

Die Mietsache ist sauber, vollgetankt und in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Fehlender Kraftstoff wird mit 2,50 EUR pro Liter berechnet. Bei starker Verschmutzung fällt eine Reinigungspauschale von 50 EUR an. Übermäßige Abnutzung oder fehlende Ausstattung gehen zu Lasten des Mieters.

10. Zusatzkilometer

Mehrkilometer, die über die vereinbarte Freimenge hinausgehen, werden mit 0,70 EUR pro Kilometer berechnet.

11. Stornobedingungen

Bei Stornierung durch den Mieter fallen folgende Gebühren an:
- Mehr als 72 Stunden vor Mietbeginn: keine Gebühr
- 48 bis 72 Stunden vor Mietbeginn: 25 % des Mietpreises
- 24 bis 48 Stunden vor Mietbeginn: 50 %
- Unter 24 Stunden vor Mietbeginn: voller Mietpreis

12. Führerscheinkopie

Vor Mietantritt ist eine gültige Fahrerlaubnis nachzuweisen.

Der Mieter ist verpflichtet, seinen Führerschein (Vorder- und Rückseite) im Original zur Einsicht vorzulegen.

Eine Kopie wird zur Dokumentation aufbewahrt.

13. Bearbeitungspauschale

Für den Verwaltungsaufwand (z. B. Weiterleitung von Strafzetteln, Mautforderungen) wird eine Bearbeitungspauschale von 10 EUR pro Vorgang erhoben.

14. Besondere Pflichten bei Stromerzeugern

Benzin-Generatoren: Betrieb nur mit geeignetem Treibstoff, kein Einsatz in geschlossenen Räumen, stets ausreichende Belüftung sicherstellen, Brandgefahren vermeiden, nie im Betrieb betanken. Rückgabe vollgetankt und gereinigt.

Solargeneratoren & Powerstations: Nur in trockener, belüfteter Umgebung verwenden. Originales Zubehör ist verpflichtend. Keine Bewegung während des Betriebs.

Solarmodule: Montage/Elektrik nur durch qualifizierte Elektrofachkräfte. Anschlüsse sind gegen Überlast/Kurzschluss zu sichern. Glasmodule sind vor mechanischer Belastung und Witterungseinflüssen zu schützen.

Haftung: Unsachgemäße Handhabung, eigenmächtige Reparaturen oder das Ignorieren der Sicherheitshinweise führen zur vollen Haftung durch den Mieter und können zum Verlust eines Haftungsnachlasses führen.

15. Besondere Pflichten bei Klein-LKW und Anhängern

Nur von geeigneten Fahrern mit gültigem Führerschein zu führen; Mindestalter und Führerscheinklasse laut Fahrzeugpapieren. Fahrverhalten: erhöhte Vorsicht bei Bremswegen, Kurven, Toten Winkeln und beim Rangieren (Einweiser empfohlen). Ladungssicherung: Der Mieter ist verpflichtet, die Ladung ordnungsgemäß zu sichern (Spanngurte, Antirutschmatten, Zurrpunkte). Durchfahrtshöhen, Breiten und Gewichtsbeschränkungen sind zu beachten. Ordnungswidrigkeiten, Strafen und Mautgebühren trägt ausschließlich der Mieter.

16. Haftung des Mieters

Der Mieter haftet für:
- Schäden an der Mietsache durch unsachgemäße Nutzung, falschen Treibstoff, Überlastung oder Missachtung von Sicherheitsregeln.
- Verlust der Mietsache (z. B. Diebstahl), sofern ihn ein Verschulden trifft.
- Schäden, die durch Personen entstehen, denen er die Mietsache ohne Zustimmung des Vermieters überlässt.

17. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn übernimmt der Vermieter keine Haftung. Der Vermieter garantiert keine uneingeschränkte Verfügbarkeit oder Eignung für besondere Zwecke, außer wenn ausdrücklich zugesichert.

18. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit zulässig, Leoben.

19. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.